Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

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Vermögensschadenhaftpflicht

Schutz bei Schäden durch Fehler oder Fehlberatung

Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde speziell für das Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege entwickelt. Sie schützt ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser dann, wenn die allgemeine Betriebshaftpflicht nicht greift, wie z.B. im Falle eines Beratungsfehlers, bei Fehlern im Abrechnungsverkehr mit Sozialversicherungsträgern (Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) oder einer falschen Auskunft, Begutachtung oder Veröffentlichung, aus dem schnell ein "echter" Vermögensschaden entstehen kann.

Ihre Vorteile

Vermögensschutz - Für den Fall der Fälle

Schutz vor Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden
Umfassender Rückhalt für Ihre berufliche Sicherheit und Tätigkeit

Versicherungsschutz auch bei Eigenschäden
Absicherung für alle Eventualitäten Ihrer beruflichen Tätigkeit

Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
Ihre Rechte sicher durch Experten

Kein Selbstbehalt im Schadensfall
Vollständige Absicherung ohne Eigenbeteiligung und finanzielle Belastung für Sie

Leistungen

Das leistet die Vermögensschaden-Haftpflicht

Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht-VersicherungPflegedienst-POLICE
VERSICHERTES RISIKO  
Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt ein, wenn ein berufliches Versehen (z.B. unwissentlich falsche(r) Beratung, Rat oder Auskunft) einen Schaden am Vermögen eines Dritten verursacht und ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Darüber hinaus leistet sie auch bei entstandenen Eigenschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert jedoch keine Personen- oder Sachschäden ab.

versichert

Exklusive Sonderkonditionen

Das kostet die VSH­ für Pflegedienste

Leistungsspektrum: Drittschäden und Eigenschäden
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

auf Anfrage

Deckungssumme: individuell wählbar

Schadenbeispiel

Beratungsfehler mit Folgen

Schadenbeispiel Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Pflegedienste
Ein Pflegedienst berät einen Kunden bezüglich seiner Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung. Durch einen Beratungsfehler werden Leistungen, auf die der Kunde Anspruch gehabt hätte, entweder zu spät oder gar nicht geltend gemacht. Infolgedessen erhält der Kunde über einen längeren Zeitraum keine oder unzureichende Leistungen von der Pflegeversicherung, was zu unnötigen finanziellen Belastungen führt.

In einem solchen Fall könnte der Pflegedienst für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Der Kunde muss zusätzliche Kosten tragen, die durch eine korrekte Beratung hätten vermieden werden können. Eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung schützt den Pflegedienst vor den finanziellen Folgen solcher Fehler, indem sie die Haftung für den entstandenen Schaden übernimmt. So kann der Pflegedienst abgesichert werden, falls es zu Ansprüchen durch den Kunden kommt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten entsteht der nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. So kann beispielsweise ein Beratungsfehler, Fristversäumnisse, fehlerhafte Auskünfte oder Rechenfehler zu finanziellen Nachteilen eines Dritten führen und Schadenersatzansprüche mit sich ziehen.

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