D&O Versicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

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D&O Versicherung

Schutz für Führungskräfte bei Haftungsrisiken

D&O-Versicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

Unternehmerisches Handeln ist mit Entscheidungen verbunden. Sollen betriebliche Chancen genutzt werden, müssen dabei auch Risiken eingegangen werden. Für Geschäftsführer können sich hieraus Haftungsrisiken von erheblicher finanzieller Tragweite ergeben. Denn für Pflichtverletzungen haften die Entscheider mit ihrem Privatvermögen. Entscheidungsträger müssen damit rechnen, dass sie von der eigenen Gesellschaft aufgrund eines verursachten Vermögensschadens in Anspruch genommen werden. Ebenso kann es passieren, dass Schadenersatzansprüche von Seiten geschädigter Geschäftspartner, Mitbewerber, Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten an den Entscheider gerichtet werden. In beiden Szenarien können betroffene Geschäftsführer sicher sein, dass die D&O Versicherung für Pflegedienste Sie wirkungsvoll schützt und einen Zugriff auf ihr Privatvermögen verhindert.

Ihre Vorteile

Sicher vor persönlichen Haftungsansprüchen

Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Experten
Verlassen Sie sich auf fundiertes Fachwissen für optimale Lösungen.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Schützen Sie sich effektiv vor unberechtigten Forderungen dank kompetenter Unterstützung

Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits
Umfassende Unterstützung ohne finanzielles Risiko

Kompetente Betreuung im Schadenfall
Verlässliche Unterstützung, wenn es darauf ankommt

Leistungen

Das leistet die D&O-Versicherung

Deckungsumfang der D&O-VersicherungPflegedienst-POLICE
VERSICHERTES RISIKO  
Gesetzliche Haftung: Der Versicherer gewährt den versicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden.
Vertragliche Haftung: Vertragliche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz umfasst, sofern der Ersatzanspruch im gleichen Umfang auch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen besteht.
   
DECKUNGSBESTANDTEILE  
Fremdmandatsversicherung (ODL-Deckung)
Organisationsrechtsschutz
Weltweiter Versicherungsschutz
Umfassender Kreis von versicherten Personen
Vermögensschaden-Strafrechtsschutz
Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens
Abwehrkosten bei Personen- und Sachschäden
Gehaltsfortzahlungen
Abfindungszahlungen
Psychologische Betreuung
Softer Vorsatzausschluss: Einschluss der bedingt vorsätzlichen Pflichtverletzung
Verzicht auf Rückerstattung von Leistungen für Vermögensschaden-Rechtsschutz bei Abschluss des Verfahrens mit einem Strafbefehl
Unverfallbare Nachmeldefrist von 120 Monaten
Kostenerstattung bei Überschreitung der Leistungsobergrenze
Möglichkeit eines administrierten Schiedsgerichtsverfahren nach der DIS-Schiedsgerichtsordnung
Mediationsverfahren
Freie Anwaltswahl
Wiederauffüllungsoption
Zusätzliche Versicherungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
Automatische Mitversicherung von neuen Tochtergesellschaften
Erweiterte Definition von Tochtergesellschaften
Innovationsklausel
Kontinuitätssicherung bei nachteiligen Änderungen der Versicherungsbedingungen für die Vergangenheit
Verzicht auf Kündigung im Versicherungsfall
Unbegrenzte Rückwärtsversicherung
Kein automatischer Ablauf des Vertrages bei Insolvenz, Liquidation und Neubeherrschung

versichert

Exklusive Sonderkonditionen

Das kostet die D&O-Versicherung für Pflegedienste

Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der gewählten Deckungssumme und dem Umsatz des Unternehmens, für welches Sie tätig sind.
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

ab 371,64 €

Unternehmens-D&O-Versicherung
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

ab 577,15 €

Persönliche D&O-Versicherung

Schadenbeispiel

Pflichtverletzung eines Geschäftsführers

Schadenbeispiel D&O Versicherung für Pflegedienste
Der Geschäftsführer eines ambulanten Pflegedienstes entscheidet sich, einen neuen Versorgungsbezirk zu erschließen – ohne vorher eine detaillierte Analyse der Nachfrage und Kostenstruktur durchzuführen. Die neue Außenstelle bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, es entstehen erhebliche Verluste.

Gesellschafter machen dem Geschäftsführer eine Sorgfaltspflichtverletzung zum Vorwurf und fordern Schadenersatz – persönlich und in sechsstelliger Höhe.

Ohne D&O-Versicherung müsste der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haften – ein hohes persönliches Risiko. Mit D&O-Versicherung werden die Ansprüche geprüft und berechtigte Forderungen übernommen. So bleibt der Geschäftsführer finanziell abgesichert und der Pflegedienst kann sich wieder auf die Versorgung seiner Patientinnen und Patienten konzentrieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Als Geschäftsführer oder beauftragte Führungskraft eines Unternehmens steht man zunehmend im Fokus – und damit auch im Risiko. In Zeiten komplexer Unternehmensstrukturen, strenger gesetzlicher Vorgaben (z. B. Datenschutz, Compliance) und wachsender Cybergefahren steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Verantwortliche unbeabsichtigt Fehler machen.

Dabei gilt: Bei einer Verletzung der Sorgfaltspflicht – etwa durch unzureichende Risikovorsorge, mangelhafte Organisation oder fehlende Kontrolle der Unternehmensliquidität – haftet der Geschäftsführer persönlich. Und zwar unbegrenzt, mit dem gesamten Privatvermögen.

Diese persönliche Haftung greift sowohl im Innenverhältnis gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten, beispielsweise Geschäftspartnern oder Behörden (Außenhaftung). Besonders brisant: Im Schadensfall haften Geschäftsführer gesamtschuldnerisch – das bedeutet, jeder Einzelne kann für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht werden.

Um die private Existenz abzusichern, bietet die Firmen-D&O-Versicherung einen maßgeschneiderten Schutz für Geschäftsführer und Führungskräfte.

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