Gruppenunfallversicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste | Pflegedienst-Police

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Gruppen-Unfallversicherung

Wenn ein Moment alles verändert

Gruppenunfall-Versicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

In der Pflege und Betreuung stehen Menschen im Mittelpunkt – das Wohl Ihrer Patientinnen und Patienten hängt maßgeblich vom täglichen Einsatz Ihrer Mitarbeitenden ab. Doch gerade in einem körperlich und emotional anspruchsvollen Berufsfeld kann ein Unfall gravierende Folgen haben. Ein einziger Sturz, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zum Hausbesuch oder ein Missgeschick im Dienst genügt – und der Arbeitsalltag steht plötzlich still.

Die betriebliche Gruppenunfallversicherung bietet Pflegediensten und Betreuungsdiensten gezielten Schutz vor den finanziellen Folgen solcher unvorhergesehenen Ereignisse. Sie sichert Ihre Mitarbeitenden im Ernstfall ab und unterstützt sie dabei, nach einem Unfall schneller wieder auf die Beine zu kommen – mit Leistungen, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen. Gleichzeitig stärken Sie mit dieser Absicherung Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und zeigen: Ihre Mitarbeitenden sind Ihnen wichtig – auch wenn das Unerwartete passiert.

Ihre Vorteile

Unfall passiert – Sicherheit bleibt

Optimal für Pflege- und Betreuungsdienste jeder Größe
Gezielter Schutz für Ihre Mitarbeitenden

Finanzielle Unterstützung im Ernstfall
Leistungen bei Invalidität, Todesfall oder unfallbedingten Kosten

Spürbare Wertschätzung und Stärkung der Mitarbeiterbindung
Attraktives Zusatzangebot im Wettbewerb um Fachkräfte

Flexibler Rundumschutz und individuell anpassbare Leistungen
Auch für Freizeitunfälle oder besondere Risikogruppen

Leistungen

Das leistet die Gruppenunfall-Versicherung

VersicherungsumfangPflegedienst-POLICE
Zielgruppen
 
Firmeninhaber:innen (auch Freiberufler:innen und Selbstständige ab zwei Personen) und deren Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten und angestellt sind  
Alle oder einzelne Mitarbeiter:innen (mit und ohne Namensnennung)
Gefahrengruppen
 
A = alle Frauen und Männer ab dem 15. Geburtstag mit einer kaufmännischen oder verwaltenden Berufstätigkeit im Innen- oder Außendienst oder einer ausschließlich leitenden oder aufsichtführenden handwerklichen Tätigkeit  
B = alle Frauen und Männer ab dem 15. Geburtstag mit einer körperlichen oder handwerklichen Tätigkeit  
Für die Einstufung in die Gefahrengruppe A oder B sind immer die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und das dabei höchste Risiko entscheidend.  
   
UNFALLBEGRIFF
 
Erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen
Gesundheitsschäden durch Verteidigung und Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
Nahrungsmittelvergiftungen
Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe bis zu 7 Tage
Pflanzenvergiftungen (Berühren, Schlucken, Kauen und/oder Ausspucken)
Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser- und ultraviolette Strahlen bis zu 7 Tage
Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen bis zu 7 Tage
Mechanische, chemische oder elektrische Einwirkung bis zu 7 Tage
Ertrinken, Ersticken, Erfrieren Ja, bei Erfrieren auch einzelne Körperteile
Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug
Gesundheitsschäden durch Nicht- oder Falscheinnahme von Medikamenten infolge einer Entführung oder Geiselnahme oder aufgrund einer Notsituation
Sonnenbrand und Sonnenstich
   
UNFÄLLE BZW. GESUNDHEITSSCHÄDIGUNGEN DURCH ...
 
Herzinfarkt oder Schlaganfall
epileptischen Anfall oder Krampfanfall
Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Blutalkoholgehalt bis 1,7 ‰
Trunkenheit bei allen sonstigen Unfällen mit einem Blutalkoholgehalt bis unbegrenzt
Bewusstseinsstörung durch versehentliche Falscheinnahme oder Nebenwirkungen von Medikamenten
ungewollte Einnahme von K.o.-Tropfen
Herz-Kreislauf-Störungen und Ohnmachtsanfälle
Übermüdung (Schlaftrunkenheit und Sekundenschlaf), Einschlafen, Schlafwandeln und Erschrecken
Infektionskrankheiten wie Borreliose, Keuchhusten, Scharlach, Tollwut, Wundstarrkrampf div. definierte Krankheiten
Hautverletzungen durch Tiere oder Insekten (z. B. Bisse oder Stiche), z. B. Meningitis
Wundinfektionen und Blutvergiftungen
geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen
allergische Reaktionen auf Insektenstiche/-bisse und geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen, bei Anzeige innerh. 4 Wochen, einschl. stationärer Desensibilisierungsmaßnahme
Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen
Heilmaßnahmen oder Eingriffe (auch strahlendiagnostische und -therapeutische) aufgrund eines versicherten Unfalls
Impfungen (übermäßige Reaktion auf Schutzimpfung)
überraschenden Kriegsausbruch während einer Auslandsreise für die Dauer von bis zu 30 Tage
Terroranschläge, innere Unruhen, gewalttätige Auseinandersetzungen
Raufhändel und Schlägereien (nicht als Urheber)
Benutzung eines Luftfahrzeugs, auch z. B. Mitfahrt in einem Heißluftballon, Fallschirm-Tandemsprung
Flugschulunterricht, weil noch keine Lizenz zum Fliegen erforderlich ist
Ausübung beruflicher Tätigkeiten, z. B. als Fotograf für Luftaufnahmen zur Verkehrs überwachung oder als Arzt/medizinisches Personal bei Rettungs- und Sanitätsflügen
Kitesurfen, da kein Luftsport
Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten, z. B. bei Oldtimer-, Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten
Fahren mit Leih- oder Mietkarts auf einer öffentlichen Kartbahn in Europa
Fahrsicherheitstrainings zur Verbesserung des Fahrkönnens
Tauchsport (tauchtypische Gesundheitsschäden)
Tauchsport, auch Kostenübernahme für die Behandlung in einer Dekompressionskammer
Führen eines Land- oder Wasserfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder durch unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges
Herstellung oder Gebrauch selbstgebauter Feuerwerkskörper durch Minderjährige

versichert

Individuelle Konditionen

Das kostet die Gruppenunfall-Versicherung für Pflegedienste

Als Arbeitgeber:in übernehmen Sie die Beiträge für die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung. Die Beitragshöhe hängt davon ab, welchen Leistungsumfang Sie für Ihre Mitarbeitenden festlegen. Der Versicherungsschutz lässt sich gezielt anpassen – etwa auf Arbeitsunfälle, Wegeunfälle oder bestimmte Tätigkeiten wie Dienstreisen oder ehrenamtliches Engagement. Durch eine bewusst gewählte Eingrenzung des Schutzes kann der Beitrag entsprechend reduziert werden.

Schadenbeispiel

Unfall in der Freizeit – keine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung

Schadenbeispiel Gruppenunfall-Versicherung für Pflegedienste
Pflegehelferin Sarah K. macht in ihrer Mittagspause einen kurzen Spaziergang zum nahegelegenen Bäcker. Auf dem Rückweg rutscht sie auf einem nassen Gehweg aus und bricht sich den Arm. Da der Weg nicht als direkter Arbeitsweg gilt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen.

Dank der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung ist Sarah trotzdem abgesichert: Sie erhält eine finanzielle Unterstützung für die Behandlungskosten, kann ggf. eine Invaliditätsleistung beanspruchen und profitiert je nach Tarif von einem Tagegeld während der Genesungszeit.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte ab. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung erweitert diesen Schutz deutlich: Sie greift auch bei Unfällen in der Freizeit, etwa bei privaten Wegen in der Mittagspause oder am Wochenende. So entsteht ein Rundum-Schutz, der Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit im Alltag bietet.

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