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Betriebliche Altersversorgung

Rentenplus für Arbeitnehmer – Ihre bAV als Erfolgsfaktor

Betriebliche Altersversorgung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

Der langfristige Erfolg Ihres Unternehmens hängt entscheidend von engagierten und zufriedenen Mitarbeitenden ab – besonders in der Pflege und Betreuung, wo hohe Belastung und Verantwortung zum Alltag gehören. Umso wichtiger ist es, Perspektiven zu schaffen, die über das Hier und Jetzt hinausgehen. Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet eine attraktive Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden finanziell abzusichern und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber deutlich zu steigern.

Mit der bAV ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine zusätzliche Rente – staatlich gefördert, steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Gleichzeitig zeigen Sie als Arbeitgeber Verantwortung und Wertschätzung, ohne hohen administrativen Aufwand. Ob über Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte Modelle: Die bAV stärkt die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden – und damit auch die Bindung an Ihr Unternehmen. So investieren Sie nicht nur in die Altersvorsorge Ihres Teams, sondern auch in Motivation, Loyalität und Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Ihre Vorteile

Zukunft bieten, Mitarbeitende langfristig binden

Attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmen
Einfache Umsetzung mit großer Wirkung – auch ohne eigenen Verwaltungsaufwand

Stärkung der Loyalität und Leistungsbereitschaft
Durch attraktive Zusatzleistungen langfristige Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung fördern

Staatlich gefördert und steuerlich vorteilhaft
Effizienter Vermögensaufbau durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis

Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt
Bessere Chancen bei der Fachkräftegewinnung durch moderne Sozialleistungen

Durchführungswege

Modelle der Betrieblichen Altersversorgung

Modelle
Mitarbeiterbindung mit einer bAV
Zuschuss-Modell
Über den gesetzlichen Pflichtzuschuss hinaus leistet der Arbeitgeber einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag zur bAV – und erhöht damit den Sparbeitrag des Mitarbeitenden spürbar.
1:1-Zuschussmodell (Beitrags-Verdopplung)
Was der Mitarbeitende einzahlt, wird vom Arbeitgeber in gleicher Höhe „gematcht“. Das motiviert zur Eigenvorsorge und verdoppelt effektiv den Beitrag zur Altersversorgung.
Lohnzuschuss-Modell
Der Arbeitgeber zahlt – unabhängig von einer Eigenbeteiligung – einen festen Prozentsatz des Bruttogehalts in die bAV ein, z. B. drei Prozent monatlich. Die Höhe orientiert sich am Einkommen.
Leistungsmodell
Die Höhe des Arbeitgeberbeitrags richtet sich nach der jeweiligen Mitarbeitergruppe – etwa unterschieden nach gewerblichem Personal, Fachkräften oder Führungskräften.
Betriebszugehörigkeits-Modell (Treue-Modell)
Der Arbeitgeberbeitrag steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So wird langjährige Mitarbeit besonders belohnt und die Bindung ans Unternehmen gestärkt.
Formen und Durchführungswege
DIREKTVERSICHERUNG
Die Direktversicherung ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeitenden abschließt. Die Beiträge können ganz oder teilweise aus dem Bruttogehalt finanziert werden (Entgeltumwandlung) und sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Am Ende der Laufzeit erhält der Mitarbeitende eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung – als zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente. Für Unternehmen ist die Direktversicherung einfach umzusetzen, haftungsarm und ein starkes Instrument zur Mitarbeiterbindung.
UNTERSTÜTZUNGSKASSE
Die Unterstützungskasse ist ein externer Versorgungsträger innerhalb der betrieblichen Altersversorgung, über den ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden Versorgungsleistungen (z. B. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrente) zusagt. Der Arbeitgeber führt Beiträge an die Unterstützungskasse ab, die diese unversteuert und sozialabgabenfrei anlegt. Da die Unterstützungskasse nicht der gesetzlichen Beitragsbemessung unterliegt, sind auch höhere Versorgungszusagen möglich – ideal für Führungskräfte oder Besserverdienende. Die Leistungen werden später direkt an die Mitarbeitenden ausgezahlt, und das Unternehmen kann parallel zur Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung nutzen, um die Versorgung abzusichern.
PENSIONSKASSE
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiger Versorgungsträger, über den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine zusätzliche Altersvorsorge anbieten können. Sie funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung: Der Arbeitgeber zahlt regelmäßige Beiträge ein – oft auch per Entgeltumwandlung – und die Pensionskasse zahlt später eine lebenslange Rente oder ein Kapital aus. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei und die Verwaltung ist für Arbeitgeber besonders einfach und haftungsarm. Die Pensionskasse eignet sich gut für standardisierte Versorgungsmodelle, vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen.
PENSIONSFONDS
Der Pensionsfonds ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung und ermöglicht eine besonders chancenorientierte Kapitalanlage, z. B. in Aktien oder Fonds. Arbeitgeber zahlen Beiträge in den Pensionsfonds ein, der diese verwaltet und später die Versorgungsleistungen direkt an die Mitarbeitenden auszahlt. Für Beschäftigte bietet dieses Modell höhere Renditechancen, gleichzeitig sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt. Der Pensionsfonds eignet sich vor allem für Unternehmen, die eine moderne, renditeorientierte Altersvorsorge bieten möchten – etwa für jüngere oder langfristig orientierte Mitarbeitende.
PENSIONSZUSAGE MIT RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG
Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber seinem Mitarbeitenden eine direkte Versorgungszusage – etwa auf eine spätere Rente oder Kapitalleistung – erteilt. Zur Finanzierung und Absicherung dieser Verpflichtung schließt der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab, die im Leistungsfall (z. B. bei Rentenbeginn) die zugesagten Zahlungen refinanziert. Die Rückdeckungsversicherung schützt das Unternehmen vor finanziellen Risiken und kann gleichzeitig als Bilanzposten geführt werden. Für Unternehmen mit höherem Beratungsbedarf ist diese Lösung flexibel und individuell gestaltbar – vor allem für Führungskräfte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

Individuelle Konditionen

Das kostet die bAV für Pflegedienste

Die Kosten einer betrieblichen Altersversorgung hängen von verschiedenen Faktoren ab: gewählter Durchführungsweg, Höhe der Beiträge, Arbeitgeberzuschuss sowie Anzahl und Alter der Mitarbeitenden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein passgenaues Konzept – abgestimmt auf Ihr Budget, Ihre Unternehmensgröße und Ihre Ziele in der Mitarbeiterbindung.

Praxisbeispiel

bAV mit Direktversicherung und 1:1-Zuschuss-Modell

Praxisbeispiel Betriebliche Altersversorgung für Pflegedienste
Anna M., 43 Jahre alt, arbeitet seit 12 Jahren als examinierte Pflegefachkraft in einem ambulanten Pflegedienst. Die körperlich und emotional fordernde Arbeit macht ihr Freude – dennoch denkt sie zunehmend über ihre finanzielle Zukunft nach. Denn ihr ist bewusst: Die gesetzliche Rente allein wird später kaum ausreichen, um ihren Lebensstandard zu halten.

Ihr Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine Direktversicherung an – mit einem attraktiven Doppelbeitrags-Modell: Anna zahlt 50 € monatlich, ihr Arbeitgeber legt 50 € dazu – steuer- und sozialabgabenfrei. So spart sie 100 € monatlich für ihre Rente. Zum Ruhestand profitiert Anna von einer zusätzlichen Rente oder Kapitalzahlung – eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente und ein Plus an Sicherheit.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja – alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer:innen haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Sie können verlangen, dass ein Teil ihres Bruttogehalts (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt wird.
Der Arbeitgeber kann dafür z. B. eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nutzen. Alternativ sind auch andere Modelle wie Unterstützungskasse oder Pensionszusage möglich – allerdings nur in gemeinsamer Absprache.

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