Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Optional wählbar
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste
Haftpflichtversicherung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde speziell für das Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege entwickelt. Sie schützt ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser dann, wenn die allgemeine Betriebshaftpflicht nicht greift, wie z.B. im Falle eines Beratungsfehlers, bei Fehlern im Abrechnungsverkehr mit Soezialversicherungsträgern (Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen) oder einer falschen Auskunft, Begutachtung oder Veröffentlichung, aus dem schnell ein "echter" Vermögensschaden entstehen kann.
Vorteile der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)
- Schutz vor den Ansprüchen Dritter bei Vermögensschäden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Versicherungsschutz auch bei Eigenschäden
- Prüfung der Haftungsfrage und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
- Kein Selbstbehalt im Schadensfall
Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung | Pflegedienst-POLICE |
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VERSICHERTES RISIKO | |
Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt ein, wenn ein berufliches Versehen (z.B. unwissentlich falsche(r) Beratung, Rat oder Auskunft) einen Schaden am Vermögen eines Dritten verursacht und ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. Darüber hinaus leistet sie auch bei entstandenen Eigenschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert jedoch keine Personen- oder Sachschäden ab. |
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste & Betreuungsdienste | ||
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Versicherungssumme | Selbstbeteiligung | Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer |
100.000 € | Ohne Selbstbehalt | auf Anfrage |
150.000 € | auf Anfrage | |
200.000 € | auf Anfrage | |
250.000 € | auf Anfrage |