Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung für ambulante Pflegedienste
Sachversicherung
Ein Unternehmen muss nicht komplett still stehen, damit die Betriebsunterbrechungsversicherung für Pflegedienste greift. Maßgeblich ist, ob durch die Störung des Betriebes eine Ertragsminderung entsteht, weil fortlaufende Kosten nicht erwirtschaftet oder Gewinne nicht erzielt werden können. Der Versicherungsschutz besteht für jede Beeinträchtigung der betrieblichen Aktivitäten aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. durch Feuer oder Rohrbruch).
Vorteile der Betriebsunterbrechungsversicherung
- Erstattung des entgangenen Gewinns innerhalb der vereinbarten Haftzeit (wahlweise 12, 18 oder 24 Monate)
- Übernahme der fortlaufenden Kosten
- Übernahme der Aufwendungen zur Verkürzung der Unterbrechungsdauer
- Versicherung vieler gängiger Kostenpositionen (z.B. Feuerlöschkosten)
Deckungsumfang der Betriebsunterbrechungsversicherung | Pflegedienst-POLICE |
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VERSICHERTE SACHE | |
Betriebsgewinn | |
Fortlaufende Kosten | |
- Löhne und Mieten | |
- Schadenminderungskosten (Aufwendungen zur Verkürzung der Unterbrechungsdauer) | |
- Maßnahmen, die vor einem Verlust von Marktanteilen schützen (z.B. Kundeninformationen, Werbemaßnahmen oder Sonderangebote) | |
- Anmietung provisorischer Betriebsräume (Mehraufwand an Mietzins, Fahrgelderstattung für MA, Anschlusskosten für Technik) | |
VERSICHERTE GEFAHREN | Allgefahren-Deckung |
Feuer | |
Leitungswasser | |
Sturm und Hagel | |
Einbruchdiebstahl und Raub | |
Überschwemmung und Rückstau | |
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch | |
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen | |
Unbenannte Gefahren | |
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSERWEITERUNGEN | |
Versicherung vieler Kostenpositionen (z.B. Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen) | |
Sachverständigenkosten | |
Zusätzliche Standgelder (z.B. zusätzliche Lagerkosten) | |
Vergrößerung des BU-Schadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkung | |
Vertragsstrafen (Konventionalstrafen aufgrund nichterbrachter Leistungen) | |
Rückwirkungsschäden | |
u.v.m. |
Geschäftsversicherung für ambulante Pflegedienste & Betreuungsdienste (ZÜRS-Zone I+II)
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Versicherungsumfang
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Versicherte Gefahren |
Versicherungssumme
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Bruttojahresbeitrag inkl. 19 % VSt.
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A) Inventarversicherung | Allgefahren-Deckung | bis 10.000 € | 97,04 € |
B) Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) | bis 20.000 € | 104,84 € | |
C) Glasversicherung | bis 30.000 € | 124,95 € | |
bis 40.000 € | 125,90 € | ||
bis 50.000 € | 147,56 € | ||
bis 75.000 € | 221,34 € | ||
bis 100.000 € | 295,12 € | ||
ab 100.001 € | auf Anfrage |
Was bedeutet die „vereinbarte Haftzeit“?
Die Haftzeit ist die vereinbarte Zeitspanne, innerhalb der die Betriebsunterbrechungsversicherung Ihnen den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten ersetzt. Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Wir bieten Ihnen dabei eine Haftzeit von 12 Monaten (KBU), 18 oder 24 Monaten (MBU) an.