Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste
Haftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Pflegedienst unverzichtbar, da Sie als Unternehmer für verschuldete Schäden unbegrenzt haften müssen. Sie ist auch zwingende Voraussetzung für die Beantragung und den Erhalt der Kassenzulassung.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegedienste versichern Sie nicht nur Ihre betrieblichen Tätigkeiten, sondern auch die Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Grundpflege, Behandlungspflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Betriebshaftpflicht bietet passenden Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie bei Dritten verursachen. Denn Schadenersatzansprüche, die von Patienten, Krankenkassen oder sonstigen Dritten (z.B. Angehörige von zu pflegenden Personen) geltend gemacht werden, können für Ihren Pflegebetrieb eine große finanzielle Belastung sein. Die Haftpflichtversicherung umfasst auch weitere wichtige Bausteine: Umwelthaftpflicht, Umweltschaden-Deckung und die Privathaftpflicht für den/die Inhaber des Unternehmens. Darüber hinaus ist die Mitversicherung von Intensivpflege, der Betrieb einer Tagespflege-/Kurzzeitpflege-Einrichtung oder Betreutes Wohnen jederzeit optional möglich!
Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung
- Absicherung des gesamten Leistungsspektrums: Grundpflege (inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen), Behandlungspflege und Intensivpflege
- Hohe Deckungssummen und prämienfreie Mitversicherung teurer Zusatzdeckungen
- Optimaler Schutz vor Schadenersatzansprüchen aus Personen- und Sachschäden
- Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der Versicherungssumme (Deckungssumme) entschädigt
- Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt, notfalls vor Gericht
Experten-Tipp:
Unsere günstigen Mitarbeiter-Prämien zur Haftpflicht für Pflege- und Betreuungsdienste sind vorteilhaft für jede Unternehmensgröße. Ob als Existenzgründer in der Gründungsphase des Pflegedienstes oder als gestandenes Unternehmen, die Mitarbeiterkonditionen sind für alle gleich und somit ideal in jeder Betriebsphase des Unternehmens.
Achten Sie beim Vertragsabschluss einer Berufshaftpflicht besonders auf die Höhe der Jahresprämie für einen einzelnen Mitarbeiter und vermeiden Sie den Abschluss eines Mehrjahresvertrages. Lassen Sie sich darüber hinaus auch nicht von einem hohen Existenzgründernachlass blenden. Dieser ist nur befristet gültig und entfällt spätenstens nach zwei Jahren. Ihr Unternehmen wächst und somit auch die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Mit dem Wegfall des Neugründungsrabatt kommt es zu einem erheblichen Prämiensprung. Sind Sie dann noch erschwerend an einen Drei- oder Fünfjahres-Vertrag gebunden, droht eine böse finanzielle Überraschung. Das muss nicht sein!
Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung | Pflegedienst-POLICE |
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Allgemeine Leistungen | |
Deckungssumme | 5.000.000 € |
Erhöhung der Versicherungssumme auf 7.500.000 € (optional) | |
Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 € (optional) | |
Es gelten grundsätzlich folgende Leistungseinschlüsse | |
Abwasserschäden | |
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über 50 € | |
Ansprüche aus Benachteiligung (AGG) | |
Auslandsschäden anlässlich von Geschäftsreisen; weltweit | |
Bauherren-Haftpflicht (für eigene Bauvorhaben) | |
Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz | |
Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Patienten, ihrer Begleitung und Besucher | |
Betriebsveranstaltungen aller Art (z.B. Feste, Tagungen, Kongresse) | |
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung | |
Internet-Technologien (Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) | |
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h, Anhänger | |
Leitungsschäden | |
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen | |
Mietsachsachäden an Räumen und Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer | |
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen | |
Nachhaftung bis zu 5 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung) | |
Private Haftpflichtversicherung | |
Reklameeinrichtungen | |
Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Codekarten, Transpondern und sonstigen elektr. Schlüsseln | |
Strahlenschäden | |
Tätigkeitsschäden | |
Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten im In- und Ausland | |
Tierhaltung , betrieblich (gewerbsmäßiges Halten eines Wachhundes) | |
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung | |
Umweltschadens-Basisversicherung | |
Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen | |
Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken) | |
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftung von Vermietern, Verpächtern, Leasinggebern etc. | |
Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme | |
SPEZIELLE DECKUNGSERWEITERUNGEN | |
Fachpflegerische Tätigkeiten, u.a. aus Verabreichen von Spritzen, Injektionen und Medikamente nach ärztlicher Verordnung | |
Intensivpflege / Heimbeatmung (optional) | |
Abgabe von Speisen und Getränken | |
Bereitstellung von Hausnotrufsystemen | |
Erste-Hilfe-Leistung | |
Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate | |
Essen auf Rädern | |
Krankentransporte, Fahrdienste für Senioren und Behinderte | |
Veranstaltung von Kursen für pflegende Angehörige | |
Vermietung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Patientenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle) | |
Innovationklausel (künftige Tarifverbesserungen sind automatisch mitversichert) |
Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste & Betreuungsdienste | ||
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inklusive Privat-Haftpflichtversicherung für den/die Inhaber/GF ( DS 10 Mio. €) | ||
Deckungssumme (DS) | Versicherte Personen | Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer |
5.000.000 € | je Mitarbeiter | 9,64 € |
Inhaber | auf Anfrage | |
7.500.000 € | je Mitarbeiter | 10,83 € |
Inhaber | auf Anfrage | |
10.000.000 € | je Mitarbeiter | 13,09 € |
Inhaber | auf Anfrage |
Wichtig! Es erfolgt keine Unterteilung der Mitarbeiter in Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte.