Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

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Betriebshaftpflichtversicherung

Schutz vor finanziellen Risiken

Betriebshaftpflicht-Versicherung für Pflegedienste & Betreuungsdienste

Als Betreiber eines Pflegedienstes oder Betreuungsdienstes ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur eine sinnvolle Absicherung, sondern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für die Kassenzulassung. Ohne diesen Schutz können Sie keine Verträge mit den Pflegekassen abschließen. Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter schuldhaft einen Schaden verursachen - sei es ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Berechtigte Ansprüche werden übernommen, unberechtigte Forderungen konsequent abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Damit ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung ein unverzichtbarer Baustein für den sicheren Betrieb Ihres Pflegeunternehmens.

Ihre Vorteile

Sicherheit im Pflegealltag

Umfassender Schutz
Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Pflegeberatung sind mitversichert.

Hohe Deckungssummen
Schützt Sie vor den finanziellen Folgen hoher Forderungen im Schadensfall, sei es bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Abwehr unberechtigter Ansprüche
Berechtigte Ansprüche werden ersetzt, während unbegründete Forderungen abgewehrt und rechtlich verteidigt werden.

Individuelle Anpassungen
Der Versicherungsschutz wird genau auf Ihr Leistungsspektrum und Ihre Anforderungen zugeschnitten.

Leistungen

Das leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung

VersicherungsumfangPflegedienst-POLICE
Allgemeine Leistungen  
Deckungssumme 5.000.000 €
Erhöhung der Versicherungssumme auf 7.500.000 € (optional)
Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 € (optional)
   
Es gelten grundsätzlich folgende Leistungseinschlüsse  
Abwasserschäden
Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher
Ansprüche aus Benachteiligung (AGG)
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeits- und Liefergemeinschaften
Auslandsschutz
Besitz von Parkplätzen für Betriebsangehörige und Besucher
Besitzstandsgarantie
Betrieb von Tankstellen, Kfz-Pflegestationen und Kfz-Ladestationen bis 22 kw (Ladesäule + Wallbox)
Besuch und Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Märkten einschließlich Vorführung betrieblicher Erzeugnisse
Betrieb maschineller Einrichtungen
Durchführung oder Veranstaltung von Betriebsbesichtigungen, Betriebsfesten und Ausflügen
Durchführung von Heilbehandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung oder Anweisungen
Einsatz und Ausbilung einer Werks- und Betriebsfeuerwehr
Flugdrohnen (max. bis 5 kg Abfluggewicht)
Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
Halten von Tieren zu betrieblichen Zwecken einschließlich der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der Tierhüter
Haus- und Grundbesitz (als Besitzer, Vermieter, Bauherr sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung
Innovationsgarantie (Update-Klausel)
Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstabler bis 20 km/h, Kfz-Anhänger
Mietsachschäden
Nachbarrechtliche Ausgleichs- und Beseitigungsansprüche
Nachhaftung bis zu 5 Jahre bei vollständiger Betriebsaufgabe
Private Haftpflichtrisiken
Produkthaftpflicht
Schäden durch bestimmungswidrig austretende Betriebsstoffe (z.B. Kraftstoff, Motor- oder Getriebeöl)
Schlüsselverlust (Abhandenkommen von fremden mechanischen oder elektronischen Schlüsseln)
Schul- und Unterrichtsbetrieb, Durchführung von Seminaren sowie von Kursen für pflegende Angehörige
Strafverteidigungskosten
Strahlenschäden
Tätigkeitsschäden
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
Umweltschaden-Basisversicherung
Verletzung von Datenschutzgesetzen
Übertragung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger)
Unterhaltung und Betrieb von Sozialeinrichtungen und sonstigen betrieblichen Zwecken dienenden Einrichtungen für Betriebsangehörige (z.B. Sportstätten, Kantinen, Kita, Erholungseinrichtungen)
Unterhaltung von Reklameeinrichtungen aller Art
Versehensklausel (versehentlich nicht gemeldete neue Risiken)
Vertraglich übernommene Haftung
Vorsorgeversicherung
   
LEISTUNGSPEKTRUM UND ZUSÄTZLICHE DECKUNGSERWEITERUNGEN  
Grundpflege nach SGB XI (inkl. hauswirtschaftlicher Tätigkeiten sowie Alltags- und Seniorenbetreuung)
Behandlungspflege nach SGB V
Außerklinische Intensivpflege
Auslösen von Fehlalarm
Beratung von Patienten und pflegenden Angehörigen
Bereitstellung von Hausnotrufsystemen
Betrieb medizinischer Apparate
Betrieb einer Tagespflege
Betrieb einer stationären Kurzzeitpflege
Betrieb eines Sanitätshauses bzw. Handel mit Pflegehilfsmitteln
Ehrenamtliche Hausbesuche
Erste-Hilfe-Leistungen
Krankentransport sowie Fahrdienst für Senioren und Behinderte
Pflegeberatung
Schulbegleitung
Sonstige Serviceleistungen (z.B. Handwerker- und Reinigungsservice, Begleitung zum Arzt)
Veranstaltung von Kursen für pflegende Angehörige
Vermietung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Patientenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle)
Wäscheschäden
Zubereitung, Lieferung und Abgabe von Speisen und Getränken (Essen auf Rädern)

versichert optional

Exklusive Sonderkonditionen

Das kostet die Betriebs­haftpflicht­ für Pflegedienste

Leistungsspektrum: Grundpflege (inkl. Hauswirtschaft), Behandlungspflege + Außerklinische Intensivpflege
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

ab 5,95 €
je Mitarbeiter

Deckungssumme: 5 Mio. €
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

ab 7,44 €
je Mitarbeiter

Deckungssumme: 7,5 Mio. €
Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% VSt.)

ab 8,63 €
je Mitarbeiter

Deckungssumme: 10 Mio. €

Schadenbeispiel

Unfall beim Transfer - Sturz mit Folgen

Schadenbeispiel Betriebshaftpflicht-Versicherung für Pflegedienste

Während eines Hausbesuchs unterstützt eine Pflegekraft den Patienten beim Transfer aus dem Bett in den Rollstuhl. Dabei rutscht der Patient unglücklich aus der Hand der Pflegekraft, stürzt und erleidet eine Hüftverletzung. Die Verletzung macht eine Operation erforderlich, gefolgt von einem mehrwöchigen Aufenthalt in der Reha. Zusätzlich entstehen weitere Kosten für Hilfsmittel wie ein spezielles Pflegebett. Der Patient macht darüber hinaus Schmerzensgeld geltend.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung übernimmt die entstandenen Kosten, darunter die medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen und das geforderte Schmerzensgeld. Ohne diesen Versicherungsschutz könnte ein solcher Vorfall erhebliche finanzielle Belastungen für den Pflegedienst bedeuten. Dank der richtigen Haftpflichtpolice bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann sich weiterhin auf seine Kernaufgaben konzentrieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nein, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pflege- und Betreuungsdienste ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Allerdings ist sie dringend zu empfehlen, da sie Pflegebetriebe vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Auftraggeber, wie die Kranken- und Pflegekasse, setzen zudem den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht voraus, um eine Zulassung zu erhalten.

Ohne einen solchen Versicherungsschutz können Schadensfälle , wie Pflegefehler oder Sachschäden bei Patienten, schnell existenzbedrohende Kosten verursachen. Daher gilt: Auch wenn keine Pflichtversicherung besteht, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung in der Praxis nahezu unverzichtbar.

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