Ausländische Pflegekräfte für Pflegedienste & Betreuungsdienste | Pflegedienst-Police

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Ausländische Pflegekräfte

Reiseversicherung für Pflege und Hilfe

Krankenversicherung für ausländische Pflege- und Betreuungskräfte (selbstständig tätig)

Sie arbeiten vorübergehend in Deutschland oder Österreich als selbstständige Pflegekraft, Haushaltshilfe oder in einem ähnlichen Heil- oder Dienstleistungsberuf? Dann ist eine Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt zwingend notwendig. Unsere flexible Versicherungslösung bietet Ihnen nicht nur passenden Krankenversicherungsschutz, sondern enthält bei Bedarf auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung – für eine rundum sichere Zeit im Gastland. Auch Ihre mitreisende Familie kann unkompliziert im gleichen Tarif abgesichert werden.

Für sozialversicherungsfreie Tätige aus EU-Ländern empfehlen wir den Abschluss besonders dringend – denn viele Heimatversicherungen decken wichtige Leistungen wie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nicht ab.

Ihre Vorteile

Rundum abgesichert – fair, flexibel und anerkannt

Anerkannt für Visa & Aufenthalt
Erfüllt alle behördlichen Anforderungen – auch für Schengen-Visa

Flexible Tarifwahl
Versicherungsschutz nach Bedarf: BASIC, PREMIUM oder Haftpflicht/Unfall

Tagesprämien
Taggenaue Abrechnung und Rückerstattung bei vorzeitigem Ende

Urlaub inklusive
Versichert auf Reisen – weltweit & im Heimatland bis 6 Wochen

Leistungen

Das leistet die Reiseversicherung

Leistungen im Überblick CARE & HELP
Basic
CARE & HELP
Premium
CARE & HELP
Haftpflicht/Unfall
TARIF
Krankenversicherung
Unfall & Haftpflichtversicherung
KRANKENVERSICHERUNG
Selbstbeteiligung 0 € 0 €
Übersteigt die Anforderungen zur Erteilung von Schengen-Visa
Vertragsservice und Leistungsabwicklung bei eindeutigem Sachverhalt binnen 3 Tagen
Ambulante und stationäre Heilbehandlung inklusive Operationen sowie ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
Ärztlich verordneter Krankentransport
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
Behandlung während der Schwangerschaft und anschließende Entbindung
Akute Erstbehandlung (maximal 4 Tage stationär oder 4 Sitzungen ambulant) geistiger und seelischer Störungen, psychiatrischer Erkrankungen sowie Hypnose und Psychotherapie
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung)
Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Rollstuhls
Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit
Überführungs- oder Bestattungskosten
Manuelle Therapie, Massagen, Lymphdrainagen u. Ä. im gesamten Vertragszeitraum bis max. 250 € 250 €
GOÄ-Sätze bis 2,3 2,3
GOZ-Sätze bis 2,0 2,0
Schmerzstillende Zahnbehandlung bis zu 100%, max. 400 € 100%, max. 500 €
(darüber hinausgehende Kosten zu 50%)
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz bis zu - 50%, max. 1.000 €
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz nach einem Unfall - 100%, max. 2.500 €
Schmerzbedingte homöopathische Behandlung durch niedergelassene Ärzte -
Direktabrechnung in Deutschland/Österreich mit Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern
UNFALLVERSICHERUNG
Invaliditätsleistung Grundsumme 50.000 € 60.000 € 60.000 €
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch % Progression 225% Progression
112.500 €
350% Progression
210.000 €
350% Progression
210.000 €
Todesfallleistung 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Bergungskosten 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Kosmetische Operationen nach einem Unfall - 5.000 € 5.000 €
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio. € 2,6 Mio. € 2,6 Mio. €
Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie und des Vermieters (Selbstbeteiligung 250,– € für Schäden am unbeweglichen Eigentum) bis 25.000 € 2,6 Mio. € 2,6 Mio. €
Abschiebekosten 4.100 € 6.000 € 6.000 €
Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung
Verlust von Haus- und Wohnungsschlüsseln - bis 500 € bis 500 €
BEIRAGSRÜCKVERGÜTUNG
Ein Monatsbeitrag - -

versichert

Exklusive Sonderkonditionen

Das kostet die Versicherung für ausländische Pflegekräfte & Haushaltshilfen

Beruflich nach Deutschland / Österreich
  CARE & HELP Krankenversicherung (Basic / Premium) inkl. Haftpflicht + Unfall
Beitrag pro Tag Reiseversicherung für Pflege & Hilfe
  Geltungsbereich Deutschland / Österreich
  Basic Premium
Reisedauer 1.-12. Monat ab 13. Monat 1.-12. Monat ab 13. Monat
Alter        
3-40 Jahre 1,20 € 1,80 € 1,40 € 2,00 €
41-64 Jahre 1,40 € 2,00 € 1,60 € 2,20 €
65-69 Jahre - - 2,90 € 3,40 €

  CARE & HELP Haftpflicht und Unfallversicherung (ohne Krankenversicherung)
Beitrag pro Tag Reise-Zusatzversicherung für Pflege & Hilfe
  Geltungsbereich Deutschland / Österreich
Reisedauer 0-36 Monate
Alter 3-60 Jahre 0,27 €

Schadenbeispiel

Plötzliche Erkrankung während des Einsatzes

Schadenbeispiel Reisekrankenversicherung für ausländische Pflegekräfte
Frau K., 21 Jahre alt, stammt aus Rumänien und reist nach Deutschland, um für drei Monate als selbstständige Haushaltshilfe in einem Privathaushalt zu arbeiten. Sie ist nicht in der deutschen Sozialversicherung angemeldet und hat daher vorab eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Nach etwa vier Wochen im Einsatz bekommt Frau K. starke Bauchschmerzen und Fieber. Sie sucht einen Hausarzt auf, der sie sofort ins Krankenhaus überweist – Verdacht auf Blinddarmentzündung. Noch am selben Tag wird sie operiert und bleibt mehrere Tage zur Beobachtung in der Klinik.
Dank ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung werden sämtliche Kosten übernommen: die Behandlung beim Arzt, der Rettungstransport, die Operation, der stationäre Aufenthalt sowie notwendige Medikamente. Frau K. muss nichts aus eigener Tasche zahlen – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus.

Einfach & direkt

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alle Personen bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres, die eine sozialversicherungsfreie, vorübergehende erwerbsmäßige Tätigkeit in Deutschland bzw. Österreich ausüben und mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.
Sie können ebenfalls eine eigene Versicherung für Ihre Lebenspartner und Kinder (ab 3 Jahre) abschließen, die mindestens zwei Jahre vor Einreise keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland bzw. Österreich hatten.

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