Produkt

Multi-Risk-Versicherung

Grunddeckung

Multi-Risk-Versicherung für ambulante Pflegedienste

Multi-Risk-Versicherung

Mehr denn je sind ambulante Pflege-Unternehmen den verschiedensten Risiken ausgesetzt. Als Spezialmakler und Experte für ambulante Pflege kennen wir alle Risiken, mit denen ein ambulanter Pflegedienst rechnen muss. Und bietet Ihnen deshalb mit einer speziellen Multi-Risk-Versicherung für Pflegedienste eine besonders preisgünstige und überzeugende Versicherungslösung ( mit Haftpflichtversicherung und Sachversicherung) an.

Vorteile der Multi-Risk-Versicherung

  • Spezielle Branchenlösung für Pflegedienste & Betreuungsdienste
  • Einfaches Handling: eine Police, eine Prämie, ein Ansprechpartner
  • Umfassende Absicherung gegen Sachsubstanz- und Haftpflicht-Risiken
  • Hohe Deckungs- und Versicherungssummen zu festen Prämien
  • Haftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen
  • Leistungsspektrum Intensivpflege ist prämienfrei mitversichert
  • Gleiche Prämien für alle Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt)
Leistungsumfang der Multi-Risk-BetriebshaftpflichtversicherungPflegedienst-POLICE
VERSICHERUNGSSUMME  
Deckungssumme - pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 €
Erhöhung der Versicherungssumme auf 5.000.000 € (optional)
Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 € (optional)
   
VERSICHERTE LEISTUNGEN  
Abhandenkommen und Beschädigung von Besucher- und Belegschaftshabe
Abhandenkommen von Schlüsseln (auch Schlüssel von Schließanlagen und Code-Karten)
Abwasseranlagen und Einwirkungsschäden
Ansprüche aus Benachteiligung (AGG)
Ansprüche aus der Fehlberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (nicht Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten)
Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
Auslandsschäden
Bauherren-Haftpflichtversicherung (für eigene Bauvorhaben)
Beauftragung fremder Unternehmen
Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
Besitz und Gebrauch selbstgenutzter Photovoltaikanlagen
Betriebsveranstaltungen aller Art (z.B. Feste, Tagungen, Kongresse)
Datenschutzverletzungen
Datenverlustschäden
Energiemehrkosten; Verlust von Flüssigkeiten /Gasen
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Medienverluste
Mietsachsachäden an Gebäuden und Räumen
Mietsachschäden aufgrund sonstiger Ursachen
Nachhaftung bis zu 5 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung)
Nutzung von Internet-Technologien
Private Haftpflichtversicherung für den/die Inhaber (DS 15.000.000 )
Tätigkeitsschäden
Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften
Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten im In- und Ausland
Umwelthaftpflichtversicherung
Umweltschadensversicherung
Versehensklausel
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftung von Vermietern, Verpächtern, Verleihern oder Leasinggebern
Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssume
   
SPEZIELLE DECKUNGSERWEITERUNGEN  
Fachpflegerische Tätigkeiten, u.a. die Abgabe von Spritzen, Injektionen und Medikamente nach ärztlicher Verordnung
Intensivpflege (z.B. Heimbeatmung)
Tagespflege
Kurzzeitpflege (bis 5 Betten)
Abgabe von Speisen und Getränken
Bereitstellung von Hausnotrufsystemen
Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate
Erste-Hilfe-Leistung (z.B. Reanimation)
Essen auf Rädern
Krankentransporte & Fahrdienste für Senioren, Patienten und Behinderte
Serviceleistungen (z.B. Begelitung zum Arzt oder Behörden, hauswirtschaftliche Versorgung, Nachtwache)
Veranstaltung von Kursen für pflegende Angehörige
Vermietung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Patientenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle)

Deckungsumfang der Multi-Risk-SachversicherungPflegedienst-POLICE
VERSICHERTE BAUSTEINE  
Inventarversicherung
Ertragsausfallversicherung
Glasversicherung
Elektronikversicherung (inklusive mobile Geräte)
   
VERSICHERTE GEFAHREN Allgefahren-Deckung
Feuer
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Einbruchdiebstahl und Raub
Überschwemmung und Rückstau
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
Unbenannte Gefahren
Glasbruch
   
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSERWEITERUNGEN  
Neuwertentschädigung (Goldene Regel)
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung
Mitversicherung von Arzt- und Behandlungstaschen
Mitversicherung von Firmen-/Praxisschildern
Mitversicherung von Schäden durch einfachen Diebstahl von Geschäftsfahrrädern
Abbruch-, Aufräumungs-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten
Mehrkosten durch Preissteigerungen
u.v.m.
Multi-Risk Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. PHV (ohne Teilungsabkommen)
Deckungssumme Anzahl der Vollzeit-Mitarbeiter Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer
3.000.000 € bis 5 208,25 €
  bis 15 318,33 €
  bis 25 434,95 €
  bis 50 714,00 €
  bis 75 999,60 €
  bis 100 1.279,25 €
     
5.000.000 € bzw. 10.000.000 €   auf Anfrage

Multi-Risk Sachversicherung für ambulante Pflegedienste
Bausteine Versicherungssumme Versicherte Gefahren Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer
Inventar, Glas, Ertragsausfall, Elektronik 100.000 € Allgefahren-Deckung 187,43 €

Haftpflicht-Problematiken für Pflegedienste

Die Multi-Risk Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterliegt nicht dem sogenannten Teilungsabkommen. Das heißt, der Haftpflichtversicherer (Risikoträger) hat mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden kein Teilungsabkommen abgeschlossen. Die Abkommen sehen vor, dass die Behandlungskosten bei Personenschäden (z.B. Sturz eines Patienten oder zu Betreuenden) - ohne Ansehen von Verschulden - zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.

Konsequenz: Aufgrund der stark zugenommenen und gemeldeten Schadensfälle bieten sehr viele Berufshaftpflicht-Versicherer entweder keinen Versicherungsschutz mehr an oder tun dies nur noch zu sehr hohen Prämien. Jahresprämien von 65 Euro (brutto) und mehr je Mitarbeiter für eine Berufshaftpflichtversicherung für Pflegedienst sind keine Seltenheit am Markt!
 

Vorteile der Haftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen

Im Schadenfall muss der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage, aufgrund des nicht vorhandenen Teilungsabkommens, einen behaupteten Schaden nachweisen. Dieser Umstand führt zu einer günstigeren Tarifierung, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem angemeldeten Schadenfall einen Aufwandsausgleich. Die geringeren Schadenaufwände spiegeln sich so in deutlich geringeren Prämien wieder. Eine Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages zur Berufshaftpflicht ist empfehlenswert, da neben verbesserten Leistungen auch deutliche Prämienersparnisse möglich sind. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen!