Multi-Risk-Versicherung
Grunddeckung
Multi-Risk-Versicherung für ambulante Pflegedienste
Multi-Risk-Versicherung
Mehr denn je sind ambulante Pflege-Unternehmen den verschiedensten Risiken ausgesetzt. Als Spezialmakler und Experte für ambulante Pflege kennen wir alle Risiken, mit denen ein ambulanter Pflegedienst rechnen muss. Und bietet Ihnen deshalb mit einer speziellen Multi-Risk-Versicherung für Pflegedienste eine besonders preisgünstige und überzeugende Versicherungslösung ( mit Haftpflichtversicherung und Sachversicherung) an.
Vorteile der Multi-Risk-Versicherung
- Spezielle Branchenlösung für Pflegedienste & Betreuungsdienste
- Einfaches Handling: eine Police, eine Prämie, ein Ansprechpartner
- Umfassende Absicherung gegen Sachsubstanz- und Haftpflicht-Risiken
- Hohe Deckungs- und Versicherungssummen zu festen Prämien
- Haftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen
- Leistungsspektrum Intensivpflege ist prämienfrei mitversichert
- Gleiche Prämien für alle Mitarbeiter (Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt)
Leistungsumfang der Multi-Risk-Betriebshaftpflichtversicherung | Pflegedienst-POLICE |
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VERSICHERUNGSSUMME | |
Deckungssumme - pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 3.000.000 € |
Erhöhung der Versicherungssumme auf 5.000.000 € (optional) | |
Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 € (optional) | |
VERSICHERTE LEISTUNGEN | |
Abhandenkommen und Beschädigung von Besucher- und Belegschaftshabe | |
Abhandenkommen von Schlüsseln (auch Schlüssel von Schließanlagen und Code-Karten) | |
Abwasseranlagen und Einwirkungsschäden | |
Ansprüche aus Benachteiligung (AGG) | |
Ansprüche aus der Fehlberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) | |
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (nicht Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten) | |
Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls | |
Auslandsschäden | |
Bauherren-Haftpflichtversicherung (für eigene Bauvorhaben) | |
Beauftragung fremder Unternehmen | |
Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen | |
Besitz und Gebrauch selbstgenutzter Photovoltaikanlagen | |
Betriebsveranstaltungen aller Art (z.B. Feste, Tagungen, Kongresse) | |
Datenschutzverletzungen | |
Datenverlustschäden | |
Energiemehrkosten; Verlust von Flüssigkeiten /Gasen | |
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung | |
Hundehalter-Haftpflichtversicherung | |
Medienverluste | |
Mietsachsachäden an Gebäuden und Räumen | |
Mietsachschäden aufgrund sonstiger Ursachen | |
Nachhaftung bis zu 5 Jahre bei vollständigem und dauerhaftem Risikofortfall (Betriebsschließung) | |
Nutzung von Internet-Technologien | |
Private Haftpflichtversicherung für den/die Inhaber (DS 15.000.000 ) | |
Tätigkeitsschäden | |
Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften | |
Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten im In- und Ausland | |
Umwelthaftpflichtversicherung | |
Umweltschadensversicherung | |
Versehensklausel | |
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftung von Vermietern, Verpächtern, Verleihern oder Leasinggebern | |
Vorsorgeversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssume | |
SPEZIELLE DECKUNGSERWEITERUNGEN | |
Fachpflegerische Tätigkeiten, u.a. die Abgabe von Spritzen, Injektionen und Medikamente nach ärztlicher Verordnung | |
Intensivpflege (z.B. Heimbeatmung) | |
Tagespflege | |
Kurzzeitpflege (bis 5 Betten) | |
Abgabe von Speisen und Getränken | |
Bereitstellung von Hausnotrufsystemen | |
Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate | |
Erste-Hilfe-Leistung (z.B. Reanimation) | |
Essen auf Rädern | |
Krankentransporte & Fahrdienste für Senioren, Patienten und Behinderte | |
Serviceleistungen (z.B. Begelitung zum Arzt oder Behörden, hauswirtschaftliche Versorgung, Nachtwache) | |
Veranstaltung von Kursen für pflegende Angehörige | |
Vermietung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Patientenlifter, Pflegebetten, Toilettenstühle) |
Deckungsumfang der Multi-Risk-Sachversicherung | Pflegedienst-POLICE |
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VERSICHERTE BAUSTEINE | |
Inventarversicherung | |
Ertragsausfallversicherung | |
Glasversicherung | |
Elektronikversicherung (inklusive mobile Geräte) | |
VERSICHERTE GEFAHREN | Allgefahren-Deckung |
Feuer | |
Leitungswasser | |
Sturm und Hagel | |
Einbruchdiebstahl und Raub | |
Überschwemmung und Rückstau | |
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch | |
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen | |
Unbenannte Gefahren | |
Glasbruch | |
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSERWEITERUNGEN | |
Neuwertentschädigung (Goldene Regel) | |
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | |
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | |
Mitversicherung von Arzt- und Behandlungstaschen | |
Mitversicherung von Firmen-/Praxisschildern | |
Mitversicherung von Schäden durch einfachen Diebstahl von Geschäftsfahrrädern | |
Abbruch-, Aufräumungs-, Feuerlösch-, Bewegungs- und Schutzkosten | |
Mehrkosten durch Preissteigerungen | |
u.v.m. |
Multi-Risk Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste | ||
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Betriebshaftpflichtversicherung inkl. PHV (ohne Teilungsabkommen) | ||
Deckungssumme | Anzahl der Vollzeit-Mitarbeiter | Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer |
3.000.000 € | bis 5 | 208,25 € |
bis 15 | 318,33 € | |
bis 25 | 434,95 € | |
bis 50 | 714,00 € | |
bis 75 | 999,60 € | |
bis 100 | 1.279,25 € | |
5.000.000 € bzw. 10.000.000 € | auf Anfrage |
Multi-Risk Sachversicherung für ambulante Pflegedienste | |||
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Bausteine | Versicherungssumme | Versicherte Gefahren | Jahresbruttobeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer |
Inventar, Glas, Ertragsausfall, Elektronik | 100.000 € | Allgefahren-Deckung | 187,43 € |
Haftpflicht-Problematiken für Pflegedienste
Die Multi-Risk Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterliegt nicht dem sogenannten Teilungsabkommen. Das heißt, der Haftpflichtversicherer (Risikoträger) hat mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden kein Teilungsabkommen abgeschlossen. Die Abkommen sehen vor, dass die Behandlungskosten bei Personenschäden (z.B. Sturz eines Patienten oder zu Betreuenden) - ohne Ansehen von Verschulden - zwischen dem Haftpflichtversicherer und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.
Konsequenz: Aufgrund der stark zugenommenen und gemeldeten Schadensfälle bieten sehr viele Berufshaftpflicht-Versicherer entweder keinen Versicherungsschutz mehr an oder tun dies nur noch zu sehr hohen Prämien. Jahresprämien von 65 Euro (brutto) und mehr je Mitarbeiter für eine Berufshaftpflichtversicherung für Pflegedienst sind keine Seltenheit am Markt!
Vorteile der Haftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen
Im Schadenfall muss der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage, aufgrund des nicht vorhandenen Teilungsabkommens, einen behaupteten Schaden nachweisen. Dieser Umstand führt zu einer günstigeren Tarifierung, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem angemeldeten Schadenfall einen Aufwandsausgleich. Die geringeren Schadenaufwände spiegeln sich so in deutlich geringeren Prämien wieder. Eine Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages zur Berufshaftpflicht ist empfehlenswert, da neben verbesserten Leistungen auch deutliche Prämienersparnisse möglich sind. Gerne können Sie uns hierzu ansprechen!